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Neue Coronaschutzverordnung ab dem 13.01.2022 und aktuelle Hygieneregeln

News / Aktuelles

Mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung gültig ab dem 30.12.2021 gilt für den gesamten Trainings- und Spielbetrieb die 2Gplus-Test-Regel. Die 2G-plus-Test-Regel verlangt, dass Personen ihren Status als vollständig geimpft oder genesen nachweisen können, sowie zusätzlich einen negativen Corona-Test einer anerkannten Teststelle nicht älter als 24h vorlegen können.

Das Betreten der Bochumer Sporthallen ist für Personen über 14 Jahren nur noch mit einer FFP2-Maske zulässig!

Die Corona-Schutzverordnung vom 30.12.2021 ist mit der Verordnung gültig ab dem 13.01.2022 noch einmal angepasst worden.

Dabei gilt hauptsächlich, dass bei einem Boosternachweis auf einen zusätzlichen negativen Test verzichtet werden kann. Bitte die im Text unten aufgeführten gelb markierten Stellen beachten.

Alle Spiel- und Trainingsbeteiligten älter als 15 Jahre müssen einen 2G-Nachweis + negativen Test oder Boosternachweis mit sich führen.

Schüler*innen unter 16 Jahren, die am Trainingsbetrieb unter der Woche  teilnehmen, benötigen aufgrund der verbindlichen Testpflicht in den Schulen keinen besonderen Nachweis.
Schüler*innen 16 und 17 Jahre benötigen einen 2G-Nachweis+negativen Test oder Boosternachweis.

Die Trainer von Jugendteams müssen ebenfalls einen 2G-Nachweis+negativen Test oder Boosternachweis vorweisen können.

Die Nachweise müssen vor Betreten der Halle kontrolliert werden.

In den Seniorenteams ist für die Kontrolle als Vereinsvertreter der Mannschaftsverantwortliche (nicht der Hausmeister!!) zuständig. Es sollten pro Team ein oder zwei Vertreter benannt und der Geschäftsstelle (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Mobil: 0172 2523323) bekannt gegeben werden.Das Ordnungsamt kann bei Spielen und Trainingseinheiten vorbeischauen und die Unterlagen prüfen. Es drohen bei Unregelmäßigkeiten empfindliche Bußgelder.

Bei Meisterschaftsspielen  benötigen alle am Spiel beteiligten Personen (Heim- und Gastteam incl. Trainer, Schiedsrichter, Kampfgericht) einen 2G+Test-Nachweis oder Boosternachweis.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen für die WBV-Meisterschaftsspiele ebenfalls einen negativen Testnachweis einer unabhängigen Teststelle.
Dies wird zusätzlich von den Schiedsrichtern kontrolliert.

Zuschauer müssen min. einen 2G-Nachweis haben und dürfen sich nicht im Innenraum der Halle aufhalten.

Die AHA-Regeln (Maskenpflicht für Zuschauer und Kampfgericht während der gesamten Zeit, Abstand, Desinfektion) gelten in der ganzen Sporthalle

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