Bochum, 04.08.2021
Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung 2021
Liebe Vereinsmitglieder,
hiermit laden wir zur diesjährigen ordentlichen Jahreshauptversammlung recht herzlich ein.
Ort: in den Räumen der I.S.T. GmbH
Rombacher Hütte 19
44795 Bochum-Weitmar
Zeit: Mittwoch, 01. September 2021 um 19:30 Uhr
Tagesordnung
1. Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
2. Wahl eines Protokollführers
3. Feststellen der Stimmenzahl
4. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
5. Berichte des Vorstandes
6. Berichte der Kassenprüfer
7. Wahl eines Versammlungsleiters zum Zwecke der Vorstandsentlastung
8. Antrag des Vorstandes zur Satzungsänderung
Der Vorstand schlägt vor, die Satzung in § 12, Ziff. 1 zu ändern (siehe Anlage)
9. Neuwahlen zum Vorstand
10. Vorstellung Haushaltsplan 2021/22 und Genehmigung durch die Versammlung
11. Wahl von Vereinsmitgliedern zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung VfL-Hauptverein.
12. Weitere Anträge und Verschiedenes
Hinweise:
Anträge zur Mitgliederversammlung sind der Geschäftsstelle spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich einzureichen. Minderjährige Mitglieder können durch einen Erziehungsberechtigten vertreten werden.
Der Vorstand
Punkt 8 der TO
Antrag des Vorstandes zur Satzungsänderung
Der Vorstand schlägt vor, die Satzung in § 12, Ziff. 1 zu ändern (siehe Satzungsauszug)
Die Begründung erfolgt mündlich auf der Jahreshauptversammlung.
Bisherige Fassung
§12 Vorstand
(1) Zusammensetzung des Vorstandes
a) Geschäftsführender Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sportvorstand, dem Finanzvorstand und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes (§ 26 BGB) vertreten, von denen eines der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.
Neue Fassung
§12 Vorstand
(1) Zusammensetzung des Vorstandes
a) Geschäftsführender Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sportvorstand, dem Finanzvorstand und dem Geschäftsführer. sowie aus weiteren maximal 5 Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes (§ 26 BGB) vertreten, von denen eines der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.